Seit dem 1.1.2023 ist die neue Beschaffungsrichtline der TUC (Richtlinie zur Beschaffung von Lieferungen und Leistungen sowie dem damit verbundenen Zahlungsverkehr) in Kraft. Dort sind nun in Anhang 8 Nachhaltigkeitskriterien für die Beschaffung verankert. Damit können nun neben dem Preis auch Nachhaltigkeitskriterien wie Energieeffizienz, Kreislauffähigkeit, Langlebigkeit, soziale Verträglichkeit und weitere zur Beschaffung eines Produktes oder einer Leistung herangezogen werden.
Nachhaltige Beschaffung an der TUC kommt voran
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