Seit dem 1.1.2023 ist die neue Beschaffungsrichtline der TUC (Richtlinie zur Beschaffung von Lieferungen und Leistungen sowie dem damit verbundenen Zahlungsverkehr) in Kraft. Dort sind nun in Anhang 8 Nachhaltigkeitskriterien für die Beschaffung verankert. Damit können nun neben dem Preis auch Nachhaltigkeitskriterien wie Energieeffizienz, Kreislauffähigkeit, Langlebigkeit, soziale Verträglichkeit und weitere zur Beschaffung eines Produktes oder einer Leistung herangezogen werden.