TUCdigital

Digitale Hochschulbildung an der TU Chemnitz

Förderung von Innovation in der Hochschullehre

Die Förderung von Lehrqualität bleibt weiter ein wichtiges Anliegen des Bundes und der Länder. Mit der von Bund und Ländern am 06. Juni beschlossenen Organisationseinheit „Innovation in der Hochschullehre“ sollen Innovationen in der Hochschullehre langfristig ermöglicht werden. Dazu gehört auch ein bundesweiter Austausch und eine Vernetzung von Akteuren. Die entstehenden Förderformate sollen gleichzeitig Hochschullehrenden und -leitungen die Möglichkeit geben entsprechende Projekte auf den Weg zu bringen. Ab 2021 werden hierfür bis 2023 vom Bund 150 Mio. Euro bereit gestellt, ab 2024 ist eine verstetigte, gemeinsame Finanzierung von Bund (110 Mio. Euro) und den Ländern (40 Mio. Euro) vorgesehen. Für die neue Förderrichtlinie fungiert die Toepfer Stiftung gGmbH als Trägerorganisation.

Weitere Informationen:

www.gwk-bonn.de

 

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