Gebühren per Überweisung zahlen
Druckkosten, Fernleih- und Verzugsgebühren etc. können vom Bibliotheksnutzer per Überweisung bezahlt werden:
An jeder Ausleihtheke der Bibliotheksstandorte liegen diese kleinen Zettelchen aus:
Die Druckvorlage der Bankverbindungszettel finden Sie hier.
Wenn ein Nutzer seine Gebühren nicht vor Ort zahlen kann/will, machen Sie ihn bitte darauf aufmerksam, dass er die Gebühren – egal wie klein die Summe auch ist – per Überweisung begleichen kann.
Dazu muss dem Nutzer, bei Zustimmung zur Überweisung, einfach nur dieser kleine Zettel mitgegeben werden.
Darauf steht die Bankverbindung der TUC, an die er seine offenen Gebühren zahlen kann und alles relevante, was er braucht. Bitte weisen Sie ihn nochmal darauf hin, dass er unbedingt im Verwendungszweck die abgebildete Nummer sowie den Vor- und Nachnamen angeben soll.
Sollten die Gebühren noch weiter steigen können, da ein Medium noch in der Mahnung ist, ist es ratsam, dem Nutzer mitzuteilen, dass er die Gebühren erst zahlen sollte, wenn er das betroffene Medium abgegeben hat und die Gebühren sich damit nicht mehr verändern. So wird sichergestellt, dass er am Ende auch wirklich die richtige Summe überweist.
Wenn Sie einen solchen Zettel an einen zahlungswilligen Nutzer ausgehändigt haben, bleibt nur noch eins zu tun:
Bitte senden Sie an andrea.fichtner@bibliothek.tu-chemnitz.de und kerstin.schmidt@bibliothek.tu-chemnitz.de eine kurze Email, dass Nutzer XY mit der Benutzernummer XY den Betrag über XY Euro überweisen wird.
Diese Information an die Ortsleihe ist sehr wichtig. Von dort erfolgt die Weitermeldung an die Verwaltung der Bibliothek, wo Annahmeanordnungen etc. erstellt werden. Diese Unterlagen werden im Dezernat Haushalt & Wirtschaft zur Annahme des Geldes benötigt.
Stand: Mai 2015
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