Festlegung zum Umgang mit „extremistischer Literatur“

1. Definition

Literatur ist in dem Falle/ in den Fällen als „extremistisch“ anzusehen, wenn die Ansichten/ Einstellungen von Autorinnen und Autoren, Herausgeberinnen und Herausgebern oder Verlegerinnen und Verlegern und/oder die Inhalte des betreffenden Mediums

  • den demokratischen Verfassungsstaat und seine Werte ablehnen und zu dessen aktiver Bekämpfung auffordern,
  • die freiheitliche-demokratische Grundordnung und die von ihr geschützten Rechte, insbesondere
    • die Unantastbarkeit und den Schutz der Menschenwürde
    • das Demokratieprinzip
    • das Rechtsstaatlichkeitsprinzip

    ablehnen und zu deren aktiver Bekämpfung auffordern,

  • zu politisch und/oder religiös motivierten Straftaten auffordern,
  • gegen Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen, ethnischen, sprachlichen, religiösen oder politischen Identitäten, Zugehörigkeiten oder Anschauungen sowie aufgrund von der Norm abweichender körperlicher bzw. geistiger Fähigkeiten hetzen,
  • menschenverachtende und diktatorische Regime und ihre Taten in Vergangenheit und Gegenwart verherrlichen und zu deren Neuauflage/ Übernahme aufrufen.

2. Verortung/ Status von „extremistischer Literatur“ in der Universitätsbibliothek Chemnitz

Beim Umgang mit „extremistischer Literatur“ bewegt sich die Universitätsbibliothek Chemnitz in einem Spannungsfeld zwischen der klaren Identifikation von Medien mit extremistischen Inhalten in ihrem Bestand und ihrem ebenfalls klaren Auftrag, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Wissenschaft an der TU Chemnitz zu unterstützen und zu fördern.

Aus diesem Grunde wird als „extremistisch“ im Sinne der unter Pkt. 1 aufgeführten Kriterien erkannte Literatur, gleich ob sie sich bereits im Bestand der Universitätsbibliothek befindet oder (im Sinne des weiter oben Unterstützungsauftrags der Wissenschaft) neu angeschafft worden ist, mit dem Status „Magazin/ nicht ausleihbar“ versehen. In dem Bibliotheksverwaltungssystem ist bei dem jeweiligen Medium ein Eintrag „Extremistische Literatur, s. Festlegung vom 23.03.2022“ vorzunehmen. So es sich um eine Printversion handelt, wird auch noch eine besondere Kennzeichnung an dem jeweiligen Buch vorgenommen (siehe Pkt. 6)

Da eine gleichgeartete Kontrolle bei elektronischen Medien aus technischen Gründen nicht möglich ist, sollte bei der Neuanschaffung von Medien mit extremistischen Inhalten, auf Grundlage des Auftrags der Universitätsbibliothek zur Unterstützung und Förderung der Wissenschaft an der TU Chemnitz, der Printausgabe des Mediums Vorrang vor der elektronischen Version eingeräumt werden.

3. Umgang mit Anfragen zu „extremistischer Literatur“

Ist ein Medium nach Pkt. 2 als „extremistisch“ gekennzeichnet, darf es grundsätzlich nur im Bibliotheksgebäude eingesehen werden. Eine Ausnahme kann allein Angehörigen der TU Chemnitz gewährt werden. Für die Originalausgabe von „Mein Kampf“ von Adolf Hitler gilt eine nochmalige Sonderregelung (siehe Pkt. 5 und 6).

4. Zuständigkeiten/ Workflow

Über die Einstufung vorhandener bzw. neu angeschaffter Literatur als „extremistisch“ entscheidet die jeweils zuständige Fachreferentin bzw. der Fachreferent und teilt dies in geeigneter Form der Abteilung Medienbearbeitung und dem Service mit.

Die Medienbearbeitung nimmt dann eine entsprechende Kennzeichnung im Bibliotheksverwaltungssystem vor (siehe Pkt. 2) und der Service geht mit den Medien entsprechend dem in Pkt. 6 beschriebenen Verfahren um.

Die Fachreferentinnen und Fachreferenten sind ferner zuständig für die kontinuierliche Überprüfung und ggf. Änderung/ Ergänzung der im Anhang an diese Festlegung befindlichen Auflistungen von als extremistisch eingestuften Autorinnen und Autoren/ Herausgeberinnen und Herausgebern/ Verlegerinnen und Verlegern, Verlagen, Zeitschriften/ Zeitungen sowie bekennenden Holocaust-Leugnerinnen und -Leugnern in Bezug auf die jeweils von ihnen vertretenen Fachgebiete (siehe Anhang 1-4).

Unabhängig davon sind jede UB-Mitarbeiterin und jeder UB-Mitarbeiter dazu aufgerufen, bei einem Verdacht auf Extremismus bei in dem Bestand der Universitätsbibliothek befindlicher Literatur diesen möglichst umgehend an die jeweils zuständige Fachreferentin bzw. den Fachreferenten zu melden, damit diese bzw. dieser eine entsprechende Überprüfung und ggf. Entscheidung vornehmen kann.

5. Umgang mit „Mein Kampf“

Beim Umgang mit Anfragen zu „Mein Kampf“ von Adolf Hitler ist zu differenzieren zwischen der unkommentierten Originalausgabe und den kommentierten kritischen Editionen.

Während es für die Ausgabe der kommentierten kritischen Editionen von „Mein Kampf“ keines Nachweises eines wissenschaftlichen Zweckes bedarf, muss bei einer Anfrage nach der unkommentierten Originalversion schriftlich (per E-Mail oder auf Papier) ein wissenschaftlicher Verwendungszweck angegeben werden, einschließlich einer Begründung, warum die kommentierten kritischen Editionen zur Erfüllung des Forschungsinteresses nicht ausreichen. Die entsprechende E-Mail oder das Dokument ist an die jeweils zuständige Fachreferentin/ den Fachreferenten zu richten bzw. weiterzuleiten, welche/r die Entscheidung über die (Nicht-)Freigabe zur Nutzung trifft und diese dem Service zur Umsetzung mitteilt.

6. Umsetzung

Alle Bücher, deren Inhalte extremistisch sind:

  • stehen im Magazin als „nicht ausleihbar“
  • bekommen in LIBERO im Feld „Exemplarnotizen“ einen Vermerk: „Extremistische Literatur, s. Festlegung vom 23.03.2022“ (v: Fr. Franke)
  • werden ausschließlich für die Benutzung im Lesesaal herausgegeben (nur bei Angehörigen der TU Chemnitz und der TUCed ist auch eine Kurzausleihe möglich)
  • werden mit einem Einlegestreifen (ähnlich wie bei Semesterapparaten) versehen, der interne Informationen zum Buch enthält (v: Fr. Franke) und bei Kurzausleihe in der Bibliothek verbleibt
  • Kopieren/ Scannen durch Nutzende ist möglich.
  • werden nicht in die Fernleihe gegeben.

Für den internen Gebrauch ist eine Liste „Verfassungsfeindliche Literatur: Autorinnen und Autoren/ Herausgeberinnen und Herausgeber/ Verleger und Verleger“ zur Orientierung erstellt worden.

  • Diese wird regelmäßig überprüft durch die Fachreferentin bzw. den Fachreferenten, die/der u.a. für Geschichte, Politikwissenschaften und Pädagogik zuständig ist (v: Dr. Lambrecht).
  • An diese/n kann auch jede/r Mitarbeitende der Universitätsbibliothek „verdächtige“ Literatur melden.
  • Die physische Bearbeitung der Literatur erfolgt durch den Service (v: Frau Gaitzsch, Frau Koch).

Eine Ausnahme von den o.g. Regelungen betrifft die unkommentierte Originalausgabe „Mein Kampf“ von Adolf Hitler:

  • Dieses Buch wird im Stahlschrank im Magazin 1. OG aufbewahrt und darf nicht ausgeliehen werden.
  • Die Nutzenden sind grundsätzlich zunächst auf die kommentierten Ausgaben zu verweisen, deren Nutzung von dieser Regelung unberührt bleibt.
  • Sollten die Nutzenden gleichwohl auf einer Einsichtnahme in das Original bestehen, ist hierfür ein wissenschaftlicher Zweck anzugeben als auch die Genehmigung der/des zuständigen Fachreferentin/ Fachreferenten (aktuell: Dr. Lambrecht) einzuholen (siehe Pkt. 5).