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Pflichtexemplare und hauseigene Publikationen nimmt die Hochschulschriftenstelle entgegen

Die Hochschulschriftenstelle der Univertätsbibliothek ist die Annahmestelle für Pflichtexemplare von Dissertations- und Habilitationsschriften, die entsprechend der Promotionsordnungen der TU Chemnitz einzureichen sind.

Als Promovend und Habilitand der TUC können Sie sich auf unserer Internetseite ausführlich informieren:

Die Hochschulschriftenstelle beantwortet allgemeine Fragen, gibt Auskünfte zur formalen Gestaltung, zu Abgabeformalitäten der Pflichtexemplare und erteilt Informationen zu datentechnischen Fragen.

Des Weiteren nimmt die Hochschulschriftenstelle Publikationen von Mitarbeitern der TUC entgegen, das sind z. B. Preprints, Tagungs- und Konferenzbände. Die Universitätsbibliothek strebt eine möglichst vollständige Sammlung von Veröffentlichungen der TU Chemnitz in ihrem Bestand an.
Im Interesse aller Nutzer der Universitätsbibliothek begrüßen wir die Schenkung von 1-2 Exemplaren Ihrer Veröffentlichung.
Zusätzlich sind wir gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek und der Sächsischen Landesbibliothek verpflichtet, unentgeltlich zwei bzw. ein Exemplar/e abzuliefern.

Ansprechpartnerin: Kerstin Preuße