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Publikationsfonds für Open-Access-Artikel 2017

Zum wiederholten Mal konnte die TU Chemnitz erfolgreich bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Fördermittel für Open Access einwerben.
Für das Jahr 2017 werden von der DFG 15.840 Euro zur Verfügung gestellt, von der Universität 4.400 Euro und 4.400 Euro aus dem Haushalt der Universitätsbibliothek.
Voraussetzung für die Förderung war der Entwurf eines nachhaltigen Geschäftsmodells zur Finanzierung des Publikationsfonds an der Universität auch nach Auslaufen der Förderung.
Das eingereichte Modell überzeugte die Gutachter. Demzufolge verteilt sich der Eigenbeitrag der TU Chemnitz auf die drei Säulen:

  • Zentraler Fonds der TU Chemnitz,
  • Haushalt der Universitätsbibliothek und
  • Autorenbeteiligung in Höhe von 10% ab dem zweiten veröffentlichten Artikel einer Fakultät.

In der Fakultät Human- und Sozialwissenschaften wurde 2017 bereits der erste kostenfreie Artikel veröffentlicht.

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Protest gegen die Diskriminierung der Hochschulwissenschaft im Urheberrecht

Seit dem 01. Januar 2014 gibt es neue Regelungen im Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu Open Access, insbesondere in §38 (4). Diskussionen dazu gab es bereits vorab hinsichtlich der Dokumenttypen und der Embargofrist.
s. http://www.scinoptica.com/pages/topics/online-petition-gegen-open-access-re[..]

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ ruft nun zu einem Protest gegen die Ungleichbehandlung der Hochschulforschung im  Urheberrecht auf. Die Petition kann von allen unterzeichnet werden, die der Meinung sind, dass der freie Zugang zu dem mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissen nicht behindert werden darf.
Kurz-URL: http://bit.ly/1k6BMA8