Netzneutralität und Bibliotheken

Am Donnerstag hat die US-Regulierungsbehörde FCC beschlossen, die Netzneutralität abzuschaffen. Gleichzeitig hat die Bundesbehörde den Bundesstaaten und Kommunen untersagt, eigene Regelungen zu schaffen. Das wollen mehrere US-Staaten aber nicht hinnehmen. Sie wollen das Verbot ignorieren, die Netzneutralität auf Umwegen fördern, und die FCC verklagen.
Allerdings versuchen derzeit einige Bundesstaaten das Verbot ignorieren, die Netzneutralität auf Umwegen fördern und die FCC verklagen.
Weiteres finden Sie hier: Heise: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-Abschaffung-US-Staaten-wollen-Netzneutralitaet-foerdern-oder-einklagen-3920201.html)

Zu den Auswirkungen auf das Bibliothekswesen erschien im „The Verge“ ein offener Brief der Leiter der New York, Brooklyn und Queens Public Libraries: https://www.theverge.com/2017/12/13/16771626/new-york-public-library-net-neutrality-brooklyn-queens

Eine direkte Auswirkung auf unsere Angebote hat die Aufhebung bisher nicht, da die Netzneutralität in der EU klar geregelt ist. Viele Dienste, die wir nutzen (dienstlich oder auch privat) laufen aber über amerikanische Provider.

Was bedeutet Netzneutralität?
Netzneutralität bezeichnet die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Zugang bei der Nutzung von Datennetzen. (Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Netzneutralität)

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