Barrierefreie PDF-Dokumente werden Pflicht

Barrierefreiheit ist schon seit mehreren Jahren ein Thema für den Webbereich, doch seit September 2020 ist es Pflicht, Webseiten und deren Dokumente im Internet und Intranet barrierefrei anzubieten. Über die Barrierefreiheitserklärung der TU Chemnitz haben wir nun etwas Zeit, alle Webseiten und PDF-Dokumente daraufhin zu bearbeiten. Dabei werden wir bis Ende 2020 von einer studentischen Hilfskraft unterstützt.

Neben den Webseiten der UB betrifft das vorallem PDF-Dokumente. Das Webteam hat zusammen mit Frau Malz nun folgende Festlegung getroffen: Dokumente für den internen Bereich sind zugänglich zu gestalten und Dokumente für die Webseite müssen dem PDF/UA Standard entsprechen.

Bei Zugänglichkeit wird eine grundsätzliche Nutzung per Screenreader erreicht, allerdings keine Standardkonformität (PDF/UA).

Die Bearbeitung der PDF-Dokumente für die Standardkonformität obliegt dem Webteam, kann aber durch das Einreichen von bereits zugänglichen PDF-Dokumenten erleichert werden.

Bitte reichen Sie daher ab sofort nur noch zugängliche PDF-Dokumente beim Webteam ein. Eine andere Option, die das Webteam für die erste Zeit anbietet, ist das Einreichen der Original-Datei (odt, doc, ods ect). Dann wird die Erstellung zugänglicher PDF-Dokumente komplett durch das Webteam realisiert.

Sollten Sie für schon vorhandene PDF-Dokumente noch die Original-Dateien besitzen, können Sie diese dem Webteam gern möglichst über die TUCcloud zur Verfügung stellen, da dies die Bearbeitung der PDF/UA deutlich vereinfacht.

Die Vorgaben gelten ab sofort!

Alle Informationen und Anleitungen zum Erstellen finden Sie unter::

Sollten Sie Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Zudem gäbe es die Möglichkeit einer kurzen Online-Schulung, die ich bei Bedarf anbieten kann.

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