Nicht immer kann man Leute über Outlook einladen und somit gleich sehen, ob die betreffende Person Zeit hat. Womit plant man dann am besten einen Termin oder fragt eine Entscheidung ab? Wahrscheinlich fällt einem dazu als Erstes Doodle ein. Aber ist das auch DSGVO-konform? Sollte man nicht eher nach hiesigen Lösungen suchen?
Hier kommt der DFNTerminplaner ins Spiel – ein heißer Tipp für die direkte Ablage als Lesezeichen.
Wer den Planer bereits kennt und nutzt, kann sich nun über eine neue Version freuen. Die aktuelle Software des DFNTerminplaners 4.0 bietet ein modernes Nutzerinterface und ist angenehm und einfach zu bedienen. Für die Anmeldung ist kein Nutzerkonto mehr nötig, Zugang erhalten Personen einzig durch die Angabe ihrer E-Mailadresse. An diese wird eine Nachricht mit dem Link für die Teilnehmer der Umfrage sowie eine Nachricht mit dem Administrationslink versandt.
Die Abstimmungen können auch anonym durchgeführt oder mit einem Passwort zugangsbeschränkt werden. Teilnehmende dürfen Kommentare verfassen, stellvertretend abstimmen und – sofern der Administrator dies nicht einschränkt – ihre abgegebene Stimme nachträglich bearbeiten. Für den schnellen Blick aufs Ergebnis gibt es unter der Umfrage eine direkte Auflistung der besten Optionen sowie die Möglichkeit zur grafischen Visualisierung des Teilnahmeverhaltens.
Informationen zum DFN: Webseite des Vereins zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V.
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