Regelung zur Inventarisierung und Nachweisführung von Telefonen und Zubehör
Mit dem Kanzlerrundschreiben 24/2009 zum Thema „Regelung zur Inventarisierung und Nachweisführung von Telefonen und Zubehör“ entstehen einige Änderungen in Bezug auf die Nachweisführung und Mehrung von kabelgebundenen Telefonen. Bis zu dieser Neuregelung war jede Kostenstelle für die Nachweisführung von Telefonen verantwortlich. Mit dieser Neuregelung ist das URZ verpflichtet, den Nachweis für jedes Telefon zu führen. Diese Aufgabe ist an zentraler Stelle gut realisierbar, da jedes registrierte Telefon standortgenau digital erkannt wird.
Um diesen Nachweis führen und alle Telefone wirtschaftlich einsetzen zu können, werden unbenutzte Telefone vom URZ zurück gefordert. Telefone, welche länger als 7 Werktage vom Datennetz getrennt sind, werden deaktiviert. Danach wird der Nutzer aufgefordert, das unbenutzte Telefon an das URZ zurück zu senden. Ausnahmen von diesem Automatismus sind in Absprache (z.B. bei Umzügen) möglich.
Außerdem entfällt zukünftig die Selbstbeteiligung bei Telefonmehrungen. Anstelle dessen wird für jedes neu eingesetzte Telefon ein Aktivierungsentgelt erhoben. Die aktuellen Entgelte sowie Preise für Zubehör finden Sie unter: https://www.tu-chemnitz.de/urz/voip/preise.html
Weiterhin wurde das Verfahren bei Neuinstallationen von Telefonen optimiert. Aufträge zur Bereitstellung neuer Telefone werden nur noch über ein Webformular (https://www.tu-chemnitz.de/urz/voip/auftraege.html#Beantragung_von_Telefonen) entgegen genommen. Mit den enthaltenen Auftragsdaten wird eine technische Prüfung durchgeführt und das Ergebnis an die Kostenstelle weitergeleitet. Diese schickt im Anschluss den entsprechenden ME-Schein für das Aktivierungsentgelt an das URZ. Nach Eingang des ME-Scheines wird das Telefon innerhalb von 5 Werktagen bereit gestellt.
Eine Übersicht über alle Telefone, welche an Ihre Kostenstelle ausgegeben wurden, erhalten Sie über folgenden Link: https://tucoma.hrz.tu-chemnitz.de/voip/telefone_in_kostenstelle.php
HD-Videokonferenzen
Bis Jahresende realisiert das URZ das Projekt „VidKon – multimediale Kollaboration am Campus der TU Chemnitz“. Der Anspruch des Projekts ist es, eine campusweite Infrastruktur zur Durchführung von Videokonferenzen in HD-Qualität (1080p) bereit zu stellen. Dabei werden neben mobilen Konferenz-Boxen vier hochwertige Konferenz-System mit je zwei 52-Zoll-Displays beschafft. Die Aufstellorte sollen so gewählt werden, dass Mitarbeiter und Studenten an allen Standorten die neue Technik unkompliziert nutzen können.
Das erste Konferenz-System ist im URZ bereits installiert und kann in einer Pilotphase produktiv genutzt werden. Es werden Video-Konferenzen unterstützt, die auf den Protokollen H323 oder SIP basieren.
Zusätzlich nimmt das URZ am Videokonferenz-Dienst des DFN e.V. teil. Der DFN e.V. stellt so genannte Multipoint-Conference-Units (MCU) bereit. Über diese MCUs können professionelle Konferenzen mit vielen Teilnehmern durchgeführt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: https://www.vc.dfn.de/
Näheres zum Projekt „VidKon“ erfahren Sie unter: http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/2008/0181/data/vidkon/index.html
Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an hilfe@hrz.tu-chemnitz.de, falls Sie bereits heute eine professionelle Video-Konferenz mit Partnern durchführen wollen.
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