Die TUC-Card blickt mittlerweile auf eine fast 18-jährige Geschichte zurück und ist aus dem Uni-Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie fungiert unter anderem als Studierendenausweis und als Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr. In der Mensa lässt sich mit ihr bargeldlos bezahlen, und an den Multifunktionsgeräten können damit persönliche Druckaufträge abgeholt werden.
Seit über zwei Jahren laufen die Vorbereitungen für die nächste Generation der TUC-Card. Diese hebt sich nicht nur vom Aussehen her von ihrer Vorgängerin ab. Sie enthält einen Datenchip auf dem aktuellen Stand der Technik, der das Potential für vielfältige Anwendungen hat. Die neuen Ausweise werden ab dem 23.8.2017 ausgegeben. Alle Studierenden, die sich in das Wintersemester 2017/18 immatrikulieren, werden bereits mit Ausweisen der neuen Generation ausgestattet.
Im Folgenden die wichtigsten Informationen
Was ändert sich?
Ich habe meine Karte verloren. Was muss ich tun?
Meine Karte ist wieder aufgetaucht. Was muss ich tun?
Meine Karte ist nicht wieder aufgetaucht. Wie komme ich an das Guthaben?
Was passiert mit meinem Papercut-Guthaben beim Verlust der Karte?
Kann ich das Guthaben an der Cafeteria-Kasse auszahlen lassen?
Meine Karte ist verschlissen. Wie erhalte ich einen neuen Ausweis?
Kann ich meine alte TUC-Card gegen eine neue TUC-Card umtauschen?
Meine neue Chipkarte wird nicht immer am Türzugangssystem erkannt. Was kann ich tun?
Ich kann meinen Mitarbeiterausweis nicht in der Mensa nutzen.
Ich bezahle noch mit einem Ausweis, den ich vom Studentenwerk erhalten habe.
Was ändert sich?
Von der Handhabung her ändert sich nichts. Auf dem Ausweis sind Name, Passbild und Matrikel- bzw. Personalnummer aufgedruckt. Die Gültigkeit bzw. das Semesterticket ist wie bei den alten Ausweisen auf einem Thermo-Rewrite-Streifen am unteren Kartenrand aufgedruckt. Studierende müssen den Aufdruck jedes Semester erneuern, Mitarbeiter spätestens aller vier Jahre.
Änderungen beschränken sich auf Details. Es fällt beispielsweise auf, dass es keinen Barcode für die Bibliotheksnutzung mehr gibt. Die Bibliotheksnummer ist nun auf dem Datenchip gespeichert. An den Theken der Universitätsbibliothek und in den Selbstverbuchungsautomaten sind entsprechende Lesegeräte vorhanden. Die Gültigkeit aller Ausweise (d. h. auch der jetzt im Umlauf befindlichen Ausweise) kann an den Validierungsstationen im Turmbau Reichenhainer Straße, vor dem Studentensekretariat in der Straße der Nationen und im Treppenhaus der Carolastraße 6 aktualisiert werden. Vor allem für Beschäftigte außerhalb des Uniteils „Straße der Nationen“ entfällt somit der Gang in die Personalstelle. Sie können dieselben Validierungsstationen nutzen wie die Studierenden.
Was man über die neue Chipkarte wissen sollte …
Ich habe meine Karte verloren. Was muss ich tun?
Egal ob Ihnen die Karte gestohlen wurde oder ob Sie die Karte nur verlegt haben – sie sollte in jedem Fall zeitnah gesperrt werden! Am einfachsten erledigen Sie dies über das IdM-Portal. Eine gesperrte Karte wird nach ca. zehn Minuten auch in der Mensa ungültig, sodass das Guthaben nicht missbraucht werden kann. Sollten Sie gerade keinen Zugang zum IdM-Portal haben, können Sie die Sperrung auch über das Studentensekretariat (für Studierendenausweise) oder die Personalstelle (für Mitarbeiterausweise) veranlassen. Auch der URZ-Nutzerservice nimmt Verlustmeldungen entgegen. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Personal- oder Matrikelnummer bzw. das Nutzerkennzeichen an.
Taucht die Karte nicht wieder auf, können Sie bei der zuständigen Stelle die Ausstellung einer neuen Karte beantragen. Für Studierende ist das Studentensekretariat zuständig, für Mitarbeitende das Dezernat Personal.
Meine Karte ist wieder aufgetaucht. Was muss ich tun?
Sollte noch keine neue Karte ausgestellt worden sein, ist es möglich, die Sperre zurückzuziehen. Die Sperre kann von der zuständigen Stelle (Studentensekretariat bzw. Dezernat Personal) aufgehoben werden. Sollten Sie die Karte selbst im IdM-Portal gesperrt haben, kann auch der URZ-Nutzerservice die Sperre entfernen. Bitte beachten Sie, dass die Sperre nur mittels persönlicher Vorsprache unter Vorlage der Chipkarte aufgehoben werden kann. Nur so ist sichergestellt, dass sich die verlorene Chipkarten in den richtigen Händen befindet.
Meine Karte ist nicht wieder aufgetaucht. Wie komme ich an das Guthaben meiner elektronischen Geldbörse?
Zunächst muss die Karte gesperrt werden (siehe oben). Anschließend können Sie im IdM-Portal einen persönlichen Auszahlungscode für diese Karte einsehen und als PDF-Datei ausdrucken. Unter Nennung des Auszahlungscodes wird das Restguthaben auf der Chipkarte im Mensaleiterbüro des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau (Speisesaal Mensa Reichenhainer Straße) ermittelt. Sie erhalten dort eine Auszahlungsanweisung, die Sie in der Zahlstelle des Studentenwerks im Thüringer Weg 3 einlösen können. Bitte geben Sie den Auszahlungscode unter keinen Umständen anderen Personen bekannt! Jede Person, die im Besitz dieses Codes ist, kann die Auszahlung des Guthabens verlangen. Das Studentenwerk hat aus Datenschutzgründen keine Möglichkeit zu prüfen, wem das Guthaben auf der Karte gehört.
Was passiert mit meinem Papercut-Guthaben beim Verlust der Karte?
Papercut-Guthaben wurden bereits von der Karte abgebucht. Der Verlust einer Chipkarte hat keine Auswirkungen auf das Papercut-Konto.
Kann ich das Guthaben meiner elektronischen Geldbörse an der Cafeteria-Kasse auszahlen lassen?
Dies ist aus organisatorischen Gründen derzeit nicht möglich. Zusammen mit dem Studentenwerk wird gerade eine Lösung erarbeitet, mit der sich bei Barkäufen an der Cafeteria-Kasse das Kartenguthaben aufbrauchen lässt und nur noch der Differenzbetrag in Bar entrichtet werden muss. Gesperrte Karten können jedoch unter keinen Umständen an der Cafeteria ausgezahlt werden. Die Klärung dieser Fälle ist nur im Mensaleiterbüro (Speisesaal Mensa Reichenhainer Straße) möglich.
Meine Karte ist verschlissen. Wie erhalte ich einen neuen Ausweis?
Verschlissene Karten können im Studentensekretariat bzw. im Dezernat Personal ersetzt werden. Brauchen Sie zuvor nach Möglichkeit das Restguthaben auf der alten Karte auf. Bei Ausstellung einer neuen Karte wird die alte Karte gesperrt. Ab dann ist eine Auszahlung der elektronischen Geldbörse nur noch mit dem Auszahlungscode möglich (siehe oben).
Kann ich meine alte TUC-Card gegen eine neue TUC-Card umtauschen?
Von einem Umtausch ohne besonderen Anlass bitten wir vorerst abzusehen. Ein Umtausch ist natürlich jederzeit möglich, sollte z. B. der Aufdruck nicht mehr lesbar sein oder der Chip nicht mehr funktionieren. Die Auszahlung des Restguthabens ist dann mittels des Auszahlungscodes im Mensaleiterbüro möglich (siehe Frage 3). Sobald eine Möglichkeit besteht das Guthaben der elektronischen Geldbörse auf 0,00€ auszugleichen, empfehlen wir zuerst das Guthaben aufzubrauchen und anschließend einen neuen Ausweis zu beantragen. Eine Auszahlung per Auszahlungscode ist dann nicht notwendig.
Meine neue Chipkarte wird nicht immer am Türzugangssystem erkannt. Was kann ich tun?
Für das Türzugangssystem DACS sind zwei verschiedene Chipkartenlesermodelle verbaut. Ältere Leser (mit türkiser Frontblende) erkennen die neuen Karten aus technischen Gründen nicht immer zuverlässig. Es reicht in der Regel aus, die Karte mit mäßiger Geschwindigkeit in ca. 2 cm Entfernung am Leser vorbeizuziehen. Die Kartenleser werden im Zuge einer Ertüchtigung des Türzugangssystems im Laufe des Jahres 2018 gegen neue Modelle ausgetauscht, die dieses Problem nicht mehr aufweisen.
Für Mitarbeiter gilt zusätzlich …
Ich kann meinen Mitarbeiterausweis nicht in der Mensa nutzen. Wie erhalte ich eine TUC-Card, die in der Mensa funktioniert?
Vermutlich haben Sie die TUC-Card seit dem 1.1.2017 noch nicht in der Mensa genutzt. Die Karte muss zunächst am Aufwerter umkodiert werden. Wenn die Umkodierung erfolgt ist, können Sie mit dieser Karte ab sofort in der Mensa bezahlen.
Wenn der Aufwerter Ihrer Karte mit der Fehlermeldung „E19“ ablehnt, melden Sie sich mit der Karte bitte im Büro der Mensaleitung (am Ende des Speisesaals in der Hauptmensa) zur Auszahlung des Restguthabens. Anschließend können Sie beim Dezernat Personal die Ausstellung einer neuen TUC-Card beantragen.
Ich bezahle noch mit einem Ausweis, den ich vom Studentenwerk erhalten habe. Kann ich meine bisherige Karte weiterhin benutzen?
In der Anfangszeit wurden vom Studentenwerk Bezahlausweise an die Mitarbeiter ausgegeben. Meist sind diese Ausweise einfarbig blau oder weiß. Möglicherweise haben Sie für diese Karte auch ein Pfand hinterlegt. Ein Umtausch dieser Karten in eine TUC-Card ist in jedem Fall erforderlich. Wir werden gesondert informieren, sobald der Umtausch dieser Karten gegen Mitarbeiterausweise möglich ist (geplant derzeit Ende 2017). Anschließend werden solche Altkarten nach Ablauf einer Übergangsfrist deaktiviert. Das Restguthaben (und das ggf. hinterlegte Pfand) kann im Mensaleiterbüro (am Ende des Speisesaals in der Hauptmensa) ermittelt werden. Sie erhalten anschließend eine Auszahlungsanordnung für die Zahlstelle des Studentenwerks.
Sollten Sie noch keinen Mitarbeiterausweis besitzen, können Sie die Ausstellung einer TUC-Card bereits jetzt beim Dezernat Personal beantragen.
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