Erneuerung AFS-Freikontingent-Regelung

AFS-Projektverzeichnisse sind ein zentrales Werkzeug zur sicheren Ablage forschungsrelevanter Daten an der TU Chemnitz. Umfassende Backup-Konzepte, ein webbasierter Wiederherstellungsassistent und einfache Möglichkeiten zur Integration in das Betriebssystem bilden wichtige Features. Das Interesse an diesem Dienst spiegelt sich in einem stetig wachsenden Bedarf wieder.

Bisher stand innerhalb einer Struktureinheit jedem Mitarbeiter ein Freikontingent von 100 GB zur Verfügung. Die Berechnung des Freikontingents aus den aktuellen Quotas war einerseits komplex und andererseits nicht fair. Junge Professuren mit wenigen Mitarbeitern hatten kaum Möglichkeiten, kostenfrei hinreichend große Speicherressourcen für die Sicherung umfangreicherer Forschungsdaten zu erhalten.

Aus diesem Grund wurde die Regelung für das Freikontingent für AFS-Projektverzeichnisse & RSync-Backup-Aufträge überarbeitet. So stehen zukünftig allen Struktureinheiten statisch 600 GB kostenfrei zur Verfügung. Dabei werden Quotas aus Home-Verzeichnissen sowie indirekt gebundene Backup-Ressourcen nicht mehr in diese Berechnung integriert. Es werden fortan ausschließlich beantragte Quotas pro Struktureinheit aufsummiert. Alle Informationen zur Umstellung haben wir im Überblick zu den Speicherdiensten nochmals beschrieben. Die Entgelte für zusätzlichen Speicherbedarf bleiben unverändert und sind ebenfalls auf der Übersichtsseite unter der entsprechenden Rubrik nachzulesen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können das aktuelle AFS-Speicherkontingent ihrer Struktureinheit im IdM-Portal des Universitätsrechenzentrums einsehen:
Finanzen → Abrechenbare Ressourcen

Die Quotas für AFS-Projektzeichnisse in eigener Verantwortung können ebenfalls im IdM angepasst werden.
Speicherdienste → AFS-Projektverzeichnisse

Die Änderungen greifen sofort. Eine flexible Handhabung des Freikontingents ist somit sichergestellt. Ab 1.1.2018 startet in diesem Zusammenhang ein Accounting-Tool, welches taggenau alle Speicherressourcen für die jeweiligen Struktureinheiten protokolliert. Eventuell anfallende Kosten im Bereich des zusätzlichen Speicherbedarfs  können so pro GB exakt abgerechnet werden. Die zur Abrechnung benötigten ME-Scheine sollen zukünftig quartalsweise automatisiert an die einzelnen Struktureinheiten verteilt werden.

Alle betroffenen Nutzer wurden bereits detailliert informiert. Bei Fragen und Hinweisen steht das URZ-Team gern zur Verfügung: support@hrz.tu-chemnitz.de.

3 Antworten zu „Erneuerung AFS-Freikontingent-Regelung“

  1. Jan Steindecker

    In der Auflistung „Finanzen → Abrechenbare Ressourcen“ werden auch Ressourcen aufgelistet, die seit längerer Zeit nicht mehr gültig sind. Wie lassen sich diese nun entfernen? Denn in die Abrechung gehen diese mit ein, obwohl sie nicht mehr genutzt werden.

    1. Matthias Vodel

      Vielen Dank für den Hinweis – wir werden den Fall näher untersuchen. Abgelaufene Ressourcen gehören hier natürlich nicht hin.

  2. Daniel Schreiber

    Der Fehler ist jetzt behoben, er trat auch nur in der Anzeige auf. Die Abrechnung hat abgelaufene Ressourcen nicht berücksichtigt.

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