Damit das World Wide Web ein Ort ist, zu dem alle Zugriff haben können, sollte nicht nur darauf geachtet werden, dass die eigene Webseite auf möglichst allen Geräten bedienbar ist. Ebenso wichtig ist, sie barrierefrei zu gestalten. In Deutschland leben ca. acht Millionen schwerbehinderte Menschen. Das ergibt eine Quote von 9,4% – also ein nicht unerheblicher Teil.
Diese Einführung gibt zunächst einen Überblick über die Hintergründe der barrierefreien Gestaltung. In den nachfolgenden Blogeinträgen werden wir auf die Umsetzung und Prüfung näher eingehen.
Gesetze
Die TU Chemnitz gehört zu den Anstalten des Freistaates Sachsens und muss sich damit an das am 10. April 2019 verabschiedete Barrierefreie-Websites-Gesetz halten. Dieses sieht vor, dass alle sowohl für die Öffentlichkeit bestimmten als auch alle internen Webseiten sowie mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten sind. Somit ist jeder Webseitenautor und jede Webseitenautorin an der TU Chemnitz angehalten, die Vorgaben entsprechend umzusetzen.
WCAG – Web Content Accessibility Guidelines
Die barrierefreie Gestaltung ist nach aktuellem Stand des Barrierefreie-Websites-Gesetz gegeben, wenn die Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 eingehalten wird. Diese definiert vier grundlegende Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit: Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
- Bedienbarkeit: Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
- Verständlichkeit: Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
- Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Nicht nur Screenreader
Für viele Menschen bedeutet Barrierefreiheit die Gestaltung von Webseiten für Screenreader (Vorlesesoftware). Doch schon beim Studieren der WCAG lässt sich feststellen, dass man auf wesentlich mehr Dinge achten muss. So sind zum Beispiel Menschen mit eingeschränktem Blickfeld oder auch Nutzer von Bildschirmlupen darauf angewiesen, dass die Abstände zwischen Inhalten nicht zu groß sind. Andere nutzen die Tastatur oder anderweitige Eingabegeräte um in der Seite zu navigieren und benötigen daher eine entsprechend bedienbare Seite. Deshalb ist es wichtig, sich allumfassend zu informieren.
Ressourcen
Im Internet existieren zahlreiche Ressourcen, die Ihnen bei der Umsetzung von barrierefreien Webseiten helfen. Eine Auswahl hilfreicher Informationsquellen:
- Rubrik „Accessibility“ im Mozilla Developer Network (MDN)
- Bereich „Wissen“ auf den Seiten von Barrierefreies Webdesign
- Hinweise des URZ zur Barrierefreiheit
Beim Blick auf die Webseiten der TU Chemnitz lassen sich ein paar typische „Hürden“ ausmachen. In den folgenden Blogartikeln werden wir auf diese und hilfreiche Werkzeuge zum Aufspüren näher eingehen.
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