Kulanzdienstleistungen in der VoIP-Telefonie entfallen

Um der aktuellen Haushaltssituation zu begegnen, sind Anpassungen unserer Dienste erforderlich. So ergeben sich künftig Änderungen im Bereich der Voice-over-IP-Telefonie.

Änderung im Umgang mit Telefon-Mehrungen und Schadensfällen

Seit das Voice-over-IP-System an der TU Chemnitz eingeführt wurde, war es gelebte Praxis, dass Austauschtelefone im Schadensfall für die jeweilige Kostenstelle kostenfrei ausgegeben wurden. Dieses Vorgehen wurde in den letzten Jahren als eine Kulanzdienstleistung des Universitätsrechenzentrums weiter geführt, um unkompliziert helfen zu können und wurde nicht durch die Bereitstellung von Zusatzmitteln ermöglicht.

Als Folge der aktuellen Situation ist es für das Universitätsrechenzentrum leider nicht mehr möglich, die Telefone aus dem eigenem Haushalt zu subventionieren. Aus diesem Grund wird ab dem 1. Juni 2025 für jede Telefonausgabe, egal ob Mehrung oder Ersatz, der Einkaufspreis des Gerätes als ME-Schein notwendig. Für Mehrungen fällt zuzüglich eine Anschlussgebühr von 100 € pro Gerät an.

Die aktuellen Preise für jeden Gerätetyp finden Sie in unserer Preisübersicht.

Änderung im Umgang mit Offline-Telefonen

In Folge dieser Umstellung entfällt bis auf weiteres auch die Nachweispflicht für Telefone durch die Kostenstellen.

Cisco-Telefone, welche über ein halbes Jahr (183 Tage) nicht mit dem Netzwerk verbunden waren, werden automatisch aus dem System gelöscht und die zugehörigen Lizenzen freigegeben. Alte Telefone des Typs Cisco 79xx können anschließend nicht mehr in das System eingebunden werden. Neue Telefone des Typs Cisco 88xx oder 98xx können gegen eine erneute Zahlung der Anschlussgebühr von 100€ pro Gerät wieder in das System samt neuer Lizenz eingetragen werden.

Eine Übersicht aller Telefone, die Ihrer Kostenstelle zugeordnet sind, finden Sie hier.

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