Die ersten vom URZ administrierten Arbeitsplätze mit Windows 10 wurden im Jahr 2018 bereitgestellt. Nun nähert sich der Lebenszyklus von Windows 10 seinem Ende, der Hersteller Microsoft hat das offizielle Einstellen des Supports für alle Versionen von Windows 10 angekündigt.
Am 14. Oktober 2025 sind folgende Versionen betroffen:
- Windows 10 Home
- Windows 10 Pro
- Windows 10 Enterprise und Education
- Windows 10 Enterprise LTSB 2015
Den automatischen verlängerten Support erhalten:
- Windows 10 Enterprise LTSB 2016 (Supportende 13. Oktober 2026)
- Windows 10 Enterprise LTSC 2019 (Supportende 9. Januar 2029) (längster Support)
- Windows 10 Enterprise LTSC 2021 (Supportende 12. Januar 2027)
Nach dem jeweiligen Datum stellt Microsoft keine Sicherheitsupdates oder Fehlerbehebungen mehr bereit. Der Weiterbetrieb dieser Systeme über das Support-Ende hinaus birgt erhebliche Sicherheitsrisiken und ist daher im Campusnetz nicht zulässig.
Systeme im W10SELFADM-Dienst
Für Systeme im Dienst W10SELFADM werden das Betriebssystem und bestimmte Komponenten vom URZ administriert. Diese Systeme sind mit dem Betriebssystem Windows 10 Enterprise 2016 LTSB oder Windows 10 Enterprise LTSC 2019 ausgestattet.
Für die für den Betrieb von Windows 11 geeigneten Systeme endet der Dienst W10SELFADM spätestens am 13.10.2026. Das URZ plant die Bereitstellung eines Administrationsdienstes für Windows 11 voraussichtlich ab Herbst 2025, sodass genügend Zeit für die Umstellung dieser Systeme auf Windows 11 verbleibt.
Nur für Systeme, welche nicht für Windows 11 geeignet sind, verlängern wir den Dienst W10SELFADM bis zum Support-Ende des Betriebssystemherstellers (09.01.2029). Dafür gelten allerdings folgende weitere Einschränkungen:
- Als Betriebssystem muss Windows 10 Enterprise LTSC 2019 zum Einsatz kommen. Systeme mit Windows 10 Enterprise 2016 LTSB müssen damit neu installiert werden.
- Die Kompatibilität von Anwendungssoftware kann nicht bis zum Support-Ende garantiert werden.
- Falls für den Betrieb besonders kritischer Software (wie z. B. Browser, Mailprogramme o. ä.) keine Sicherheitsaktualisierungen mehr verfügbar sind, werden wir diese entfernen.
Bitte planen Sie die Ablösung der für Windows 11 nicht geeigneten Systeme! Zur Unterstützung werden Verantwortliche für Systeme im Dienst W10SELFADM in den kommenden Monaten bzgl. der Eignung Ihrer Systeme für Windows 11 vom URZ kontaktiert.
Eigenverantwortlich administrierte Systeme mit Windows 10
Ein Update ist für den Weiterbetrieb nach dem jeweiligen Support-Ende zwingend erforderlich.
Vor einer Umstellung auf ein neues Betriebssystem prüfen Sie bitte folgende Punkte:
- Wird das System noch benötigt oder kann es vor dem jeweiligen Support-Ende außer Betrieb genommen werden?
- Für Systeme, die ausgesondert werden sollen, beachten Sie bitte, dass alle lokalen Daten vor der Außerdienststellung gelöscht werden müssen.
- Erfüllt das System die Hardware-Voraussetzung für einen Weiterbetrieb mit Windows 11? Es gelten insbesondere folgende offizielle Anforderungen seitens des Betriebssystemherstellers:
- Prozessor: siehe Windows-Prozessoranforderungen
- Arbeitsspeicher (RAM): mindestens 4 GB
- Festplattenspeicher: 64 GB oder mehr
- TPM: Trusted Platform Module 2.0 muss aktiviert sein
- UEFI Secure Boot: PC muss mit UEFI Boot starten (Secure Boot muss nicht zwingend aktiviert sein)
Microsoft stellt ein offizielles Prüftool zur Verfügung, mit dem sich ermitteln lässt, ob das System den Anforderungen für Windows 11 gemäß den Herstellervorgaben entspricht. Das Prüftools ist nicht lauffähig unter Windows-10-LTSB-Versionen. Bitte denken Sie bei Meldungen des Prüftools bzgl. TPM und UEFI daran, dass diese Funktionen möglicherweise nur im BIOS aktiviert werden müssen. Aktuelle Hardware aus dem Rahmenvertrag zur Beschaffung von PC-Hardware ist für den Betrieb von Windows 11 geeignet.
Quelle Teaserbild: Pixabay, denfran
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