Landesvertrag für die Miete von Adobe-Produkten

Im November 2019 wurde von der TU Dresden der Zuschlag für die Ausschreibung zur Rahmenvereinbarung erteilt. Damit existiert wieder ein Landesvertrag, über welchen Adobe-Produkte günstig gemietet werden können.

Die Rahmenvereinbarung „Adobe Enterprise Term License Agreement Point Consortium (ETLA PC)” wurde für den Zeitraum 23.11.2019 – 22.11.2022 geschlossen.

Folgende Produkte können gemietet werden:

  • Adobe Acrobat Pro DC als Named User Lizenz (NUL)
  • Adobe CC All Apps als Shared-Device-Lizenzen (SDL)

Die Miete ist immer bis zum Ende der Rahmenvereinbarung zu zahlen.

Die alte Lizenzierung über Seriennummern wurde abgelöst. Für aktuelle Adobe-Produktversionen wird nur noch NUL und SDL angeboten. Dies bedeutet für die Nutzer, dass man sich vor Benutzung der Adobe-Programme immer mit einem Adobe-Account im Programm Adobe Creative Cloud anmelden muss. Der Adobe-Account wird für die Lizenzen aus dem Landesvertrag durch das URZ erstellt und zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu Adobe ETLA PC finden Sie Auf den Webseiten des URZs.

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