Das im Sommer 2015 verabschiedete IT-Sicherheitsgesetz ergänzt das Telemediengesetz um einen Absatz, der für alle Autoren von Hochschul-Webseiten von Bedeutung ist. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit müssen wir technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, damit kein unerlaubter Zugriff auf Webangebote möglich ist, personenbezogene Daten besonders geschützt werden und von unseren Webseiten keine „Störungen“ ausgehen, z. […]